30 Zeilen, …. Neubau oder Altbau – ein konkreter Vorschlag zur Eindämmung des Flächenverbrauchs (9.9.2020)

Liebe Rundbrief- Leserinnen und -Leser,

dieser Tage im SchwaBo:    ein Bericht über ein geplantes Neubaugebiet und eine Landwirtsfamilie, die sich als direkt Betroffene dagegen wehrt.

Ich will diesen Einzelfall hier nicht bewerten, weil ich zu wenig darüber weiß.

Aber es ist ein weiterer Mosaikstein des seit Jahrzehnten sehr mühsamen Kampfes gegen den immer noch großen Flächenverbrauch, nicht zuletzt durch weitere Neubaugebiete.

Auch ich verdiene mein Geld nicht nur mit Altbausanierung, das will ich nicht verhehlen. Wo sich die Möglichkeit ergibt, bevorzuge und „bewerbe“ ich jedoch die „Altbaulösung“.

Einen Hemmschuh für Erwerb und/ oder Sanierung von Bestandsgebäuden habe ich bereits in meiner Grüninternen Bewerbung für die Landtagskandidatur aufgegriffen, weil ich da auch Landespolitischen Handlungsbedarf sehe.

In meinem Berufsalltag erlebe ich immer wieder, dass die Bebauungspläne der Altwohngebiete aus den 60- und 70-er- Jahren vor allem zwei Merkmale haben, die diesen Hemmschuh ausmachen:

  1. kleine Baufenster, die oft kaum größer sind als die übliche Wohnhausgrundfläche. Die Folge ist, dass auch Anbauten, die längst noch die gesetzlichen Grenzabstandsregelungen einhalten, vom Wohlwollen der Nachbarn abhängig sind.

Die Bebauungspläne heutiger Zeit weisen dagegen in aller Regel die gesamten Grundstücksflächen als ein großes Baufenster aus und erlauben oft auch bei weiteren Kriterien mehr Flexibilität.

Zumindest meine Berufsgruppe würde sich vermutlich mehr Städtebauliche Struktur  –  z. B. bei den Dachformen  –  wünschen, aber im Zeitalter des Individualismus ist das wohl nicht mehr umsetzbar.

Umsomehr zeigt sich jedoch die Kluft zwischen alten und neuen Bauleitplänen.

  • Auch wenn diese alten B-Pläne bei den Baufenstern sehr „kleinlich“ sind, regeln sie sonst so wenig oder ungenau, dass sie nicht als „qualifiziert“ gelten und deshalb auch nicht das Kenntnisgabeverfahren ermöglichen. Dieses bietet jedoch bei Einhaltung aller Vorgaben in neueren Bebauungsplänen eine sehr günstige und erheblich schnellere Lösung für den Baustart.

2 Gründe, die in der Frage „Neubau auf der grünen Wiese“ oder „Altbauprojekt“ für das Erstere sprechen.

Was wäre die Lösung:

Die alten Bebauungspläne müsste man nicht total umkrempeln, sondern nur entlang dieser beiden Punkte überarbeiten.

– Abänderung/ Vergrößerung der Baufenster, im Stil der aktuell aufgestellten Bebauungspläne

– „Nach- Qualifizierung“ der alten B-Pläne, damit sie „Kenntnisgabefähig“ werden.

Damit würde man lediglich die Bedingungen und damit auch „Zumutungen“ neuer Wohngebiete auf die alten übertragen.

Aktiv werden müssten die Gemeinden, einzelne Beispiele gibt es dafür. Ich habe jedoch Verständnis, dass sich die Begeisterung bei Bürgermeistern und Gemeinderätinnen dabei in Grenzen hält. Neben viel Arbeit und nicht zu verharmlosenden Kosten regt sich oft auch noch erheblicher Widerstand bei direkt Betroffenen, die möglichst alles beim Alten belassen wollen.

Ich meine jedoch:  Wer Ressourcen- und Flächenverbrauch ernsthaft einschränken will, muss die Altbausanierung auch baurechtlich noch attraktiver machen.

Deshalb müsste an dieser Stelle das Land in irgendeiner Form eine Förderung/ Zuschuss anbieten, um diese „Nach- Qualifizierung“ von Bebauungsplänen voranzubringen.

Soweit für heute.

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