30 Zeilen – 3 Minuten – mein Standpunkt zur aktuellen Flüchtlingsdebatte (5.2.2016)

Ich halte es für falsch, dass die Parteien, die in Bund oder Ländern regieren, aus lauter Angst vor den Parolen der AfD sich gegenseitig beschuldigen und will deshalb der zahlreichen Kritik einfach ein paar konkrete Punkte entgegenhalten. Sie zeigen meines Erachtens, dass es zwar keine „schnellen Lösungen“ gibt (wie so oft im Leben), aber dass unser Gemeinwesen auch in dieser Krise erstaunlich gut funktioniert:

  • der Ruf nach weiteren „sicheren Herkunftsländern“:   Grüne sehen dieses Konstrukt grundsätzlich kritisch. Um des politischen Konsenses zwischen Bund und Ländern willen hat Winfried Kretschmann dennoch wiederholt zugestimmt, was ich für absolut richtig halte. Aber was es bringt, ist sehr fragwürdig. Nach der Deklarierung verschiedener Balkanstaaten im Herbst 2014 kamen von dort z. B. erst mal mehr Flüchtlinge. Es waren andere Maßnahmen, die diese Zahlen seit Sommer 2015 sehr deutlich reduziert haben.
  • Das Nadelöhr ist die Registrierung und Antragsbearbeitung der Flüchtlinge. Man kann eben nicht „über Nacht“ Tausende Leute einstellen und einweisen. Inzwischen läuft das nach meinen Informationen ganz gut, sowohl in den Bundesregistrierzentren nahe der österreichischen Grenze als auch in der BaWü- Zentrale Heidelberg, die übrigens als Muster für weitere Bundesländer gilt. Im Übrigen gehen nach aktuellen Meldungen die Zahlen zurück, 2 Landeserstaufnahmestellen sollen geschlossen werden.
  • Geld- oder Sachleistungen:    ein frei verfügbares Taschengeld ist vom Bundesverfassungsgericht schlicht vorgeschrieben. Deshalb wird BaWü eine Geldkarte einführen. Das Sachleistungsprinzip in Form von Wertgutscheinen etc. gab es lange Zeit, was aber sehr aufwändig und teuer war. Bei den heutigen Zahlen wäre das kaum umsetzbar. Entgegen anderer Behauptungen gibt es Sachleistungen auch in Bayern nur in den zwei großen Rückführungszentren.
  • Die Residenzpflicht:          es ist ein Problem, dass viele kleine Unterkünfte in den Dörfern nicht belegt sind, was aber vor allem Asylbewerber betrifft. In der Erstaufnahme und bei Bedarf in weiteren Situationen gibt es die Residenzpflicht übrigens unverändert. Für die kommunalen Unterbringungen wurde mit dem Asylpaket I  (Herbst 2014) die Residenzpflicht allerdings im großen politischen Konsens gelockert, weil Arbeitssuche und Integration dadurch auch behindert werden; eine Bewerbung außerhalb des Landkreises wäre z. B. damals nicht möglich gewesen.
  • Abschiebungen:   das Asylrecht ist aus gutem Grund Kernbestand unserer Verfassung mit klaren Regeln für Anerkennung, Ablehnung, Duldung etc. Weil Rückführung und Abschiebung nicht einfach sind, hat BaWü als erstes Bundesland transparente Leitlinien dafür beschlossen, auch als Antwort auf Kritik der Opposition („zu wenig“) bzw. des Verbandes „Pro Asyl“ („zu unmenschlich“). Grundsätzlich gibt es einen Schwerpunkt bei der freiwilligen Rückkehr, weil das wirksamer und nachhaltiger ist.

Soweit mein Standpunkt für heute             Johannes  „Joe“    Schwarz

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